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Grundlagen zu elektronischen Signaturen

Wir unterstützen Sie sehr gerne bei der Einführung und Nutzung von elektronischen Signaturen.

Anfangs werden wir Ihnen drei Fragen basierend auf diesen Grundlagen stellen.

Signatur-Niveau

Die gesetzliche Grundlage für digitale Signaturen basiert auf der europäischen eIDAS-Verordnung. Sie schafft im gesamten EU-Raum einen einheitlichen rechtlichen Rahmen für sogenannte Vertrauensdienste, darunter auch die elektronische Signatur.

Die Verordnung unterscheidet drei Niveaus digitaler Signaturen:

- einfache elektronische Signatur (EES)
- fortgeschrittene elektronische Signatur (FES)
- qualifizierte elektronische Signatur (QES)

Wo das Gesetz die Schriftform vorsieht, muss zwingend die qualifizierte elektronische Signatur eingesetzt werden. Sie besitzt das höchste Sicherheitsniveau und die stärkste Rechtswirkung. Die Verwendung der QES kann jedoch auch an anderer Stelle sinnvoll sein, insbesondere wenn Organisationen sich in geschäftskritischen Fällen absichern wollen oder gerichtliche Auseinandersetzungen nicht auszuschließen sind. Da wir keine Rechtsberatung anbieten, müssen Sie sich bei Unklarheiten bitte an Ihren rechtlichen Beistand wenden.

Signatur-Anzahl

Ein passendes Angebot basiert grob auf der Anzahl der Signaturen. Insbesondere bei qualifizierten elektronischen Signaturen lohnt sich ab einer gewissen Anzahl ein eigenes Zertifikat. 

Signatur-Verfahren

Weit verbreitet ist die Nutzung von Portalen, wo PDF-Dokumente zur Unterschrift hochgeladen werden können.

Es ist aber auch eine Integration in Ihre Software möglich.