Grundlagen zu elektronischen Signaturen
Wir unterstützen Sie sehr gerne bei der Einführung und Nutzung von elektronischen Signaturen.
Anfangs werden wir Ihnen drei Fragen basierend auf diesen Grundlagen stellen.
Signatur-Niveau
Die gesetzliche Grundlage für digitale Signaturen basiert auf der europäischen eIDAS-Verordnung. Sie schafft im gesamten EU-Raum einen einheitlichen rechtlichen Rahmen für sogenannte Vertrauensdienste, darunter auch die elektronische Signatur.
Die Verordnung unterscheidet drei Niveaus digitaler Signaturen:
- einfache elektronische Signatur (EES)
- fortgeschrittene elektronische Signatur (FES)
- qualifizierte elektronische Signatur (QES)
Signatur-Anzahl
Ein passendes Angebot basiert grob auf der Anzahl der Signaturen. Insbesondere bei qualifizierten elektronischen Signaturen lohnt sich ab einer gewissen Anzahl ein eigenes Zertifikat.
Signatur-Verfahren
Weit verbreitet ist die Nutzung von Portalen, wo PDF-Dokumente zur Unterschrift hochgeladen werden können. Es ist aber auch eine Integration in Ihre Software möglich.